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26.10.20

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Mein Haustier ist tot – wo soll es bestattet werden?

Bereits, wenn sich Menschen junge Tiere ins Haus holen, wissen, sie, dass die Lieblinge in der Regel nicht mit ihnen gemeinsam alt werden, sondern die Zeit des Zusammenlebens begrenzt ist. In diesen Jahren gewinnt man sein Tier so lieb, dass der Abschied schwer ist. Doch muss man bei der Beerdigung eines Haustieres einiges beachten. Schnell begibt man sich in den Bereich sehr teurer Ordnungswidrigkeiten, die mit massiven Bußgeldern belegt sind, wenn man nur nach Gefühl, nicht aber nach Gesetzeslage entscheidet und handelt.

Verbote unbedingt beachten!

Wie man zum Beispiel auch beim im Auto nicht angeschnallten Hund von mangelhafter Ladungssicherung spricht, gilt der etwas befremdliche Text des Tierkörperverwertungsgesetzes für jeden Todesfall in der Haustierfamilie. Da klingen Begriffe wie „Entsorgung“ doch sehr negativ, handelt es sich doch um geliebte Wesen, die so viel Freude ins Dasein gebracht haben und ihr Leben lang treu ergeben waren.

Es ist verboten, seinen Hund oder seine Katze im benachbarten Wäldchen oder in der Parkanlage in der Nähe der Wohnung zu beerdigen. Aus sentimentalen Gründen durchaus verständlich, darf man dieses Ansinnen, das Tier an seinem Lieblingsspielplatz oder auf der Strecke seiner gewohnten Gassi Runde zu bestatten, nicht in die Tat umsetzen. Das Bußgeld, welches in einem solchen Fall verhängt würde, kann bis zu 15000 Euro betragen!

Es ist verboten, ein verstorbenes Haustier über den Restmüll oder eine Biotonne zu entsorgen. Abgesehen davon, dass es für viele Tierhalter unvorstellbar ist, dass man dem Tier so ein abschätziges Verhalten gegenüber bringt, sind auch in diesen Fällen hohe Strafgelder zu erwarten. Eal, ob Hamster, Wellensittich, Katze oder Hund: Die häusliche Müllentsorgung ist keine sparsame und gefühllose Alternative, sonder strikt untersagt.

Aber was ist erlaubt?

Am naheliegendsten ist für viele Haustierbesitzer der eigene Garten. Hier kann man ein Plätzchen finden, an dem der treue Freund seine letzte Ruhestätte finden darf. Allerdings gibt es natürlich auch hier Beschränkungen. Alle Kleintiere sind demnach nicht von einer Beschränkung betroffen. Vögel, Nager, Katzen und kleine Hunde dürfen also im Garten beerdigt werden. Hier ist zu beachten, dass keine schädlichen Stoffe in die Erde und somit in die Nähe des Grundwassers kommen können. Grabbeigaben sollten also in Hinsicht auf diesen Aspekt geprüft werden. Das Grab muss tief genug angelegt werden, damit Aasfresser keinen Zugang zu der Leiche des Haustiers haben und das Verwesungsgeruch nicht zur Belastung werden kann. Mindestens 50 cm Tiefe sind ratsam!

Ist der verstobene Hund mittelgroß oder gehörte er zu den großen Rassen, muss der Halter schon aufpassen. Hier wird ein Anruf bei der Gemeinde empfohlen, die die genauen Vorgaben mitteilen können. Man muss allerdings damit rechnen, dass man sich etwas anderes einfallen lassen muss, als die Bestattung des Bernhardiners auf dem eigenen Gelände, da Gemeinde beziehungsweise Veterinäramt diese untersagen. Wer keinen eigenen Garten hat, sondern mit seinem Tier in einer Mietwohnung in einer Wohnanlage mit Gemeinschaftsgarten lebte, kann natürlich diese Möglichkeit nicht nutzen.

  • Legen Sie ein Tiergrab etwa 2 Meter von einer Grundstücksgrenze entfernt an.
  • Es ist erlaubt, das Haustier in ein Handtuch oder seine Lieblingsdecke zu wickeln. Nicht oder langsam verrottende Materialien sind zu vermeiden.
  • Traumhaft im Naturschutzgebiet gelegene Gärten schließen eine Haustierbestattung in jedem Fall aus. Auch, wenn eine Trinkwasserversorgung in der Nähe liegt, muss man Alternativen finden. Strafen bis 50000 Euro warten auf Haustierhalter, die diese Verbote missachten. Da durch das Leichengift Wasser verunreinigt und Böden belastet wird, sind die Verbote aber verständlich.
  • Auch, wenn zu einem Mietvertrag eine Gartennutzung gehört, heißt das nicht zwangsläufig, dass man seine Katze oder seinen Hund einfach dort beerdigen darf. Der Vermieter und damit Grundstücksbesitzer muss ausdrücklich eiverstanden sein.
  • Tiere, die an sogenannten meldepflichtigen Krankheiten – dazu gehören zum Beispiel Tuberkulose oder Toxoplasmose – dürfen nicht im eigenen Garten bestattet werden.

Der Tierfriedhof als Alternative

Für alle, die von einem der genannten Verbote betroffen sind, gibt es den Tierfriedhof als Alternative zur Tierkörperverwertung. Diese gibt es in größeren Städten von den Gemeinden, aber auch von privater Hand. Informationen über die eigene Umgebung und eine nahe gelegene Lösung findet man im Internet. Es ist ganz gleich, wer der Träger des Friedhofes ist – das Grab ist mit Kosten verbunden. Dabei wird nach Einzelgrab oder Sammelgrab unterschieden, aber auch nach der Größe der Grabstelle – für einen Wellensittich oder einen Hamster fallen andere Kosten an, als für einen Leonberger oder eine Dänische Dogge.

Unter Umständen richtet sich die Höhe der Grabmiete auch nach der Gestaltung des Grabes – zum Beispiel mit einer Statue, einer Umrandung, einem Grabstein etc. Auf einigen Tierfriedhöfen gibt es weitere Auflagen und Kostenregelungen, die man aber bei Abschluss eines Mietvertrages für eine Grabstelle vorgelegt bekommt und durch Unterschrift bestätigt. Wird der Mietvertrag nicht mehr verlängert, wird nach Ablauf der Mietzeit das Grab aufgelöst, die Stelle neu vergeben. Die Kosten laufen also nach der eigentlichen Bestattung (etwa 300 Euro) und einem Grabstein nach Geschmack oder Budget fort, solange man dies wünscht.

Feuerbestattung und Urne für das geliebte Haustier

Immer mehr kommt es in Mode, die Tiere nach ihrem Tod feuerbestatten zu lassen. Dazu nimmt man Kontakt zu einem Tierbestatter auf, der sich um den Vorgang an sich kümmert. Hier (oder im Netz) kann man auch Urnen bestellen, in welche die Asche eingefüllt wird. Diese Urne bekommt man nach der Einäscherung dann ausgehändigt und kann sie bestatten – oder an einem Ort in der Wohnung aufheben, wenn man dies denn möchte. Erkundigen sollte man sich je nach Wunsch, ob eine Sammel- oder Einzelverbrennung in Frage kommt. Die Kosten sind sehr unterschiedlich. Auch Tiere mit einer meldepflichtigen Krankheit als Todesursache können auf diese Weise im eigenen Garten beerdigt werden. Mittlerweile nutzen sogar Pferdebesitzer diese Möglichkeit, statt ihr viele Jahre geliebtes Tier zum Abdecker zu bringen.

Letzter Ausweg Tierkörperbeseitigung

Vor allem finanzielle Gründe sprechen dagegen, sich um eine würdevolle Beerdigung eines dahingegangenen Lieblings zu kümmern. Nur wenige Tierhalter können sich ansonsten überwinden, ihren zwei- oder vierbeinigen Schatz der Tierkörperverwertung zuzuführen. Kein Wunder, denn hier handelt es sich um die reine fachgerechte Entsorgung des durch den Tod anfallenden organischen Materials. Wer beispielsweise sein Haustier nach dem Einschläfern beim Tierarzt lässt, bekommt eine Rechnung über die Abholung und die Verwertung an sich, die der Tierarzt in die Wege leitet.

Bild von Nicooografie auf Pixabay

Über den Autor

Kai Nagel – Geschäftsführer bei R.Bubeck & Sohn

Kai Nagel ist Geschäftsführer der ältesten Hundefutter-Manufaktur der Welt, Bubeck, die seit 1893 besteht. Geboren in eine Familie mit einer tiefen Verwurzelung in der Landwirtschaft und der Tierernährung, bringt Kai über 50 Jahre Erfahrung und ein umfassendes Verständnis für die Bedürfnisse von Hunden mit. Seit die Familie Nagel die traditionsreiche Firma 1982 übernommen hat, setzt Kai die Vision fort, hochwertige Hundefutterprodukte zu entwickeln, die Gesundheit und Wohlbefinden von Hunden fördern. Mit seiner Leidenschaft für die Tierernährung und seinem umfangreichen Wissen teilt Kai in seinen Blogartikeln wertvolle Tipps und Einblicke, um Hundehaltern zu helfen, die bestmögliche Ernährung für ihre Vierbeiner zu finden. Bubeck füttert die Hunde!

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