Herkunft des Fleisches
Das Fleisch, das bei Bubeck verarbeitet wird, stammt aus ganz normalen Schlachthäusern, die für den menschlichen Verzehr geeignetes Fleisch und Fleischprodukte herstellen. Oftmals kaufen wir Überproduktionen auf oder nutzen Teile von Tieren, die für den Schlachthof schwer verkäuflich sind, wie zum Beispiel Innereien. Da hierfür in Deutschland ein sehr geringer Markt besteht, entstehen häufig Überproduktionen. Auch weniger beliebte Teile von Tieren, da der Deutsche nur noch Filet essen möchte, werden häufig zu Hundenahrung verarbeitet.
Ausschluss von Tierkörperbeseitigungsanstalten
Wir können jedoch ausschließen, dass das Fleisch aus einer Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) stammt, wie in vielen Foren fälschlicherweise behauptet wird. Rein aus der Gesetzeslage ergibt sich, dass alles, was in einer TBA angeliefert wird, diese auch nicht mehr verlässt. In der TBA werden Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse beseitigt, die nicht mehr in den Nahrungsmittelkreislauf zurückgeführt werden dürfen, da sie Krankheiten, Parasiten oder Medikamente aufweisen, die für andere Lebewesen schädlich sind.
Rechtliche Grundlagen
Eine wichtige rechtliche Grundlage für die Herstellung von Hundefutter stellt die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte dar. Danach dürfen die Heimtierfutterbetriebe, welche allesamt eine Zulassung benötigen, ausschließlich folgendes Ausgangsmaterial verwenden:
- Schlachtkörperteile, die nach dem Gemeinschaftsrecht genusstauglich sind, die jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
- Schlachtkörperteile, die als genussuntauglich abgelehnt werden, die jedoch keine Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen und die von Schlachtkörpern stammen, die nach dem Gemeinschaftsrecht genusstauglich sind.
- Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung, aufgrund deren sie nach dem Gemeinschaftsrecht für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden.
- Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern, die nach einer Schlachttieruntersuchung, aufgrund deren sie nach dem Gemeinschaftsrecht für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden.
- Tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben.
- Rohmilch von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über dieses Erzeugnis auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen.
- Fische oder andere Meerestiere, ausgenommen Meeressäugetiere, die auf offener See für die Fischmehlherstellung gefangen wurden.
- Bei der Verarbeitung von Fisch anfallende frische Nebenprodukte aus Betrieben, die Fischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr herstellen.
- Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über diese Erzeugnisse auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigten.
Die Körper von Heim-, Versuchs-, Zirkus- und Zootieren sowie Tieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit infiziert oder mit Rückständen (z.B. Tierarzneimittel) belastet sind, dürfen also nicht zu Hundefutter verarbeitet werden. Hier kommt, wie schon erwähnt, die TBA ins Spiel.
Verarbeitung und Sicherheit
Die zitierte Verordnung enthält auch strenge Normen für die Verarbeitung des Rohmaterials zu Hundefutter. Durch die Erhitzung werden die Mikroorganismen (Bakterien, Hefen, Pilze, Viren) abgetötet. Diese Erhitzung muss über 60 Grad erfolgen, da sonst eine Abtötung nicht gewährleistet wird. Dies gilt auch für ein Kaltpressverfahren. Auch hier muss eine Kerntemperatur über 60 Grad an irgendeinem Punkt der Produktion erfolgen, ansonsten darf es nicht in Verkehr gebracht werden. Bei Bubeck erhitzen wir alle Backwaren über 100 Grad, somit ist die Gefahr einer vom Futter ausgehenden Infektion des Hundes nicht gegeben.
Dosenfutter
Auch alle Dosen werden nach dem Abfüllen der Rohware verschlossen und dann erhitzt. Dadurch werden alle Zutaten und auch das Fleisch im Inneren gekocht und somit haltbar und verdaulich gemacht. Passiert in diesem Prozess ein Fehler, wie z.B. dass nicht vollständig erhitzt wird oder die Dose nicht richtig verschlossen ist, kann der Inhalt gären oder schimmeln, was in beiden Fällen zu einem Verderben der Ware führt. Bei einem Gären kann es sogar zum Platzen der Dose kommen, was sehr unangenehm ist.
Zusammenfassend kann man sagen
Bei Bubeck legen wir großen Wert auf die Qualität und Sicherheit unseres Futters. Das Fleisch, das wir verwenden, stammt aus zertifizierten Schlachthöfen und wird streng kontrolliert und verarbeitet, um sicherzustellen, dass es den höchsten Standards entspricht. "Bubeck füttert die Hunde" – mit einer Ernährung, die auf Qualität und Sicherheit basiert.