Katzen oder überhaupt Tiere zu kaufen, ist keine Schnäppchenjagd. Vielmehr sucht man einen Züchter, von dem man ein gesundes Tier erwerben kann. Das bedeutet für den Züchter, dass vor dem „Geldverdienen“ eine Menge Verantwortung steht und erst beim Verkauf von Katzenbabys oder Hundewelpen wieder Geld in die Kasse kommt. Dennoch muss man für gute Haltungsbedingungen, ärztliche Versorgung und ausreichend hochwertiges Futter sorgen, damit die Tierbabys fit und gesund ins Leben starten können.
Die Realität zeigt, dass nicht jeder Kauf eines jungen Tieres in geordneten Bahnen abläuft und nicht selten im Nachhinein Gerichte angestrengt werden, der Tierschutz informiert wird oder ewige Streitereien ausgefochten werden. Deswegen wäre es wünschenswert, dass sich Züchter an die Regeln halten, die von den Zuchtverbänden ja nicht ohne Grund aufgestellt werden, dass sich aber auch Käufer ausreichend informieren, die Pflichten der Züchter kennen und deswegen wohldurchdacht eine Kaufentscheidung treffen. Das Tier, um das es eigentlich in der Hauptsache geht, verliert sich in den Streitigkeiten leider viel zu oft und verkommt zur Nebensache, statt ein glückliches und zufriedenes Leben führen zu können. Wichtig ist es vor allem, auf den ersten Blick einen Vermehrer von einem seriösen Züchter unterscheiden zu können, um von einem Kauf Abstand halten zu können.
- Der Vermehrer – Begriffserklärung: Im Gegensatz zum seriösen Züchter züchtet der Vermehrer Katzen und/ oder andere Haustiere, um schnell sehr viel Geld zu bekommen. Er hält sich nicht an Auflagen und Regeln, kümmert sich nicht um Inzucht und Erbkrankheiten, verkauft kranke, vorbelastete Jungtiere – oftmals zum Dumpingpreis, weil er Reibach machen will. Bei ihm sind Tiere in schlechter Haltung zu finden, oftmals ohne Papiere und in einem desaströsen Allgemeinzustand (Mutter und Jungtiere). Er verweigert Treffen auf seinem Anwesen, will sich irgendwo unverbindlich treffen, Bargeld kassieren und verschwindet nach dem „Deal“ in der Versenkung. Der Käufer bleibt oftmals mit einem kranken Tier zurück, ohne die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Regress zu fordern.
Deckung, Schwangerschaft, Geburt und Aufzucht
Bei Rassekatzen fällt schon vor der Zeugung eventuellen Nachwuchses einiges an Verantwortung für einen Züchter an. Die Deckung darf nicht einfach nach Gutdünken stattfinden – der Deckkater darf in keiner Ahnenfolge zwei Mal vorkommen. Nebenbei muss abgeklärt werden, ob er Erbkrankheiten haben und weitergeben könnte und so weiter. Eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung muss vorliegen, dass alles seinen ordentlichen Gang gehen kann. Die Besitzer eines solchen Deckkaters lassen sich die Arbeit des Tieres (vielmehr aber die Kosten und Mühen zum Erhalt dieser Zuchttauglichkeitsbescheinigung) zu verschieden hohen Preisen bezahlen. Je besser ein Stammbaum, umso teurer die Deckgebühr, umso mehr kann der Züchter aber auch für seine Katzenbabys verlangen. Die auf diese Weise geregelte Zucht vermeidet also ganz automatisch Inzucht und die unter Umständen schlimmen Folgen für den Nachwuchs und reduziert die Gefahr von Erbkrankheiten deutlich.
Der Vermehrer achtet wenig bis gar nicht auf die Herkunft seiner Jungen; für ihn spielt die Rasse eine Rolle – sonst eher nichts. Er kann den seriösen Züchter locker beim Verkaufspreis der Jungen unterbieten, weil er von Deckgebühr und Co. meist nichts hören wollte. Ist bei Vorgesprächen meist noch von Stammbaum und super Zucht die Rede, fehlen bei der endgültigen Übergabe dann plötzlich die Papiere. Viele Käufer ignorieren dies angesichts des süßen Wollknäuels, das sie schon im Arm halten.
Kommt es zur Schwangerschaft, achtet der seriöse Züchter sehr auf die Gesundheit des Muttertieres. Er ernährt sie nicht nur entsprechend der veränderten Bedingungen des Körpers, sondern besucht den Tierarzt zur Feststellung und Überwachung der Schwangerschaft regelmäßig. Wie man sich vorstellen kann, fallen auch dadurch nochmals hohe Kosten an, für die der Züchter bis dato noch keinen Ersatz in Sicht hat.
Der Vermehrer achtet auf die Mütter wenig bis gar nicht, da ihm die Tiere an sich egal sind. Für ihn stellen sie als einzigen Wert die „Gebärmaschine“ dar, die austauschbar ist, weil ja weder ein ideeller noch ein finanzieller Wert im Muttertier besteht. Ein kranker Wurf oder eine Mutter, die die Schwangerschaft beziehungsweise die Geburt nicht überlebt, sind höchstens ärgerlich, aber durch billigen Ersatz einfach zu ersetzen. Notfalls werden dann auch Töchter mit Vätern verpaart oder der Sohn schwängert seine Mutter, Hauptsache, das Geschäft mit den Katzenjungen geht weiter.
Bis ein Katzenjunges vom seriösen Züchter von seinen Besitzern abgeholt werden kann, ist dieser schon einige Male beim Tierarzt vorstellig geworden. Dabei wird nicht nur auf Gesundheit überprüft, sondern auch geimpft, entwurmt und für ein allgemein gesundes Babyalter gesorgt. Diese Verantwortung geht dann lückenlos auf den neuen Besitzer über, natürlich mit der kompletten Dokumentation und Erläuterungen zum weiteren Vorgehen in Händen. Sowohl den Impfausweis, wie auch alle gesundheitlichen Informationen und „to-do’s“ der folgenden Wochen und Monate gibt der ehrliche Züchter unaufgefordert an den neuen Besitzer weiter – es ist ihm sichtlich ein Anliegen, dass alles seine Ordnung hat. Auch das Angebot, bei Fragen oder Problemen gerne Kontakt mit ihm aufzunehmen, ist schon fast eine Selbstverständlichkeit. Ebenso besitzt der Züchter ein Auslesegerät für den Chip, den jedes Katzenjunge bei Abgabe schon längst in sich tragen soll und weist damit auch die eindeutige Herkunft seines Tieres anhand Heimtierausweis und Ahnentafel nach.
Der Vermehrer sieht zu, dass der Tausch Kitten gegen Bargeld so schnell wie möglich über die Bühne geht. Fragen beantwortet er ausweichend, vielleicht steht er vermeintlich unter Termindruck. Zurück bleibt ein momentan glücklicher Katzenbaby Besitzer, der aber keine Ahnung hat, was das Tier schon an medizinischer Behandlung erfahren hat und was nicht. Nicht einmal, ob ein Chip eingesetzt wurde, wird klar, wenn der Heimtierausweis zu den „vergessenen“ Papieren gehört.
Warum Züchter auf eine Kastration bestehen
Wer schon einmal ein Tier aus dem Tierheim oder sonstigen Tierschutzeinrichtungen geholt hat, weiß, dass das Thema Kastration hier sehr wichtig genommen wird. Unerwünschter Nachwuchs soll vermieden werden, nicht nur um die Tierheime zu entlasten, sondern auch, um die vielen armen Kreaturen vor einem oft unsäglichen Leid zu bewahren. Ist ein Tier, egal, ob männlich oder weiblich, noch nicht kastriert, wird vertraglich festgelegt, dass ein entsprechender Nachweis über den Eingriff, zum Beispiel binnen Jahresfrist, vorzulegen ist.
Auch Züchter nehmen das Thema sehr ernst. Natürlich geht es unter anderem auch darum, eben keine Vermehrer zu fördern, die sich ein Zuchttier zulegen, um es als Wurfmaschine zu missbrauchen. Doch auch die Regelung der Nachkommenschaft in Hinblick auf Missgeschicke und somit ungewollte Schwangerschaften steht im Fokus der ernsthaften Zucht. Wie dies gehändelt wird, ist verschieden. Manche Züchter kassieren eine Art Schutzgebühr, die sie auf ein Sparbuch legen und auszahlen, wenn der Käufer den Nachweis der Kastration erbracht hat. Andere nutzen die Möglichkeit von Frühkastrationen. Eine rein vertragliche Vereinbarung ist rechtlich schwierig durchzusetzen, sowohl für den Katzenzüchter, als auch für das Tierheim.
Der Vermehrer spricht das Thema gar nicht erst an, da es ihm vollkommen egal ist, ob Nachwuchs entsteht und wie diese Lebewesen oftmals behandelt oder entsorgt werden. Er verschwindet iom Nichts, ohne die Spur einer Verantwortung zu übernehmen.
Keine Abgabe der Kätzchen ohne Info an den Züchter
Zu dem Zeitpunkt, als die kleine Katze ins Haus kam, war alles in Ordnung. Viele Schicksale können aber ein Leben ändern, sodass das Tier auf einmal nicht mehr behalten werden kann. Deswegen verpflichten sich sehr viele Käufer von Zuchtkatzen, einen Weiterverkauf oder überhaupt eine Abgabe (auch an den Tierschutz) nur vorzunehmen, wenn der Züchter darüber informiert wurde und auch damit einverstanden ist. Mancher Züchter sichert sich sogar ein Rückkaufrecht, um den Katzen ein Leben in schlechter Haltung zu ersparen.
Die Kontrolle der Endstelle ist eine Aufgabe, die wiederum nur der seriöse Züchter sehr ernst nimmt. Er bittet die Kaufinteressenten zu einem Termin, um die Menschen kennenzulernen, die Umstände ihres Lebens zu erfahren. Er verkauft nicht auf Biegen und Brechen, sondern behält sich vor, auch „Nein“ zu sagen, wenn er den Eindruck hat, Menschen sind für die Tierhaltung wenig geeignet oder haben vielleicht sogar Schlimmes mit den Tieren vor. Ein Besuch bei seinen Käufern oder die persönliche Überbringung des Jungtieres bei Erreichen des Abgabealters, um wirklich alles einmal gesehen und kontrolliert zu haben, muss man sich gefallen lassen.
Der Vermehrer fragt nicht einmal nach der Adresse des Käufers, geschweige denn nach Finanzstatus, Familienstand oder anderen für die Tierhaltung relevanten Fakten.
Reservierung nur gegen Anzahlung
Es ist meistens Usus, dass die Züchter beim ersten Kennenlernen zwar in die Reservierung eines jungen Kätzchens einwilligen, dafür aber eine stattliche Anzahlung verlangen. Damit wollen sie verhindern, dass bei mehreren Zuchtadressen angefragt wird und sie letztendlich auf ihrem Kitten sitzenbleiben. Manche Kaufinteressenten reservieren ein Tier, holen es dann aber nicht ab, weil sie woanders ein günstigeres Angebot erhalten haben, eine andere Katze schöner finden oder es sich völlig anders überlegt haben. Die Anzahlung soll dies verhindern. Wer sich ernsthaft für eine Katze interessiert, findet es völlig egal, ob er den Kaufpreis in einem oder in zwei Teilen bezahlt. Wer es sich anders überlegt, muss natürlich frühestmöglich absagen, um eine weitere Vermittlung des Tieres zu ermöglichen. Diese Anzahlung ist einerseits sehr sinnvoll, sorgt aber leider auch manchmal für Streit bis vor den zuständigen Gerichten – vor allem dann, wenn Züchter die zu späte oder nicht erfolgte Absage mit Geld aufgewogen haben wollen und die Anzahlung teilweise oder ganz einbehalten.
Der Vermehrer tauscht Babytier gegen Bargeld. Wer nicht zahlt, bekommt kein Tier – der nächste Parkplatz bringt den angestrebten Verkauf und den erhofften Betrag.
Mein Kätzchen ist krank – was tun?
Der erste Weg nach dem Kennenlernen der neuen Wohnung und der neuen Bezugspersonen ist die Fahrt zum Tierarzt. Diesem stellt man das neue Familienmitglied vor, lässt die Gesundheit überprüfen und vereinbart die nächsten Impftermine und so weiter. Stellen sich hier nun erkennbare gesundheitliche Probleme dar, wendet man sich am besten wieder an den Züchter. Unter Umständen kann man eine Kaufpreisminderung erzielen, ihn zur Zahlung der (nachweislich auf ihn und seine Haltung zurückzuführende) Tierarztkosten verpflichten oder – sehr selten der Fall – ihn zur Rücknahme des Tieres und Erstattung des kompletten Kaufpreises bewegen. Hier entstehen die meisten Streitfälle mit Beteiligung von Anwälten und Gerichten.
Den Vermehrer wird man kaum noch erreichen können – er ist schwer zu ermitteln und dadurch auch selten haftbar zu machen.
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