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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Transparente und faire Regeln für ein reibungsloses Einkaufserlebnis

Für Privatkunden

Für Geschäftskunden


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit R. Bubeck & Sohn GmbH.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei R. Bubeck & Sohn GmbH, Ziegeleistraße 16 , 75050 Gemmingen, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr außer an Feiertagen. Bitte informieren Sie uns spätestens zwei Werktage vor Ihrer Abholung, damit wir die Ware aus unserem Lager bereitstellen können. Bitte beachten Sie, wir können nur Barzahlung annehmen..

Wir liefern nicht an Packstationen.

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

Nachnahme

Sie zahlen den Kaufpreis direkt beim Zusteller. Es fallen zzgl. 5 Euro als Kosten an.

Kreditkarte

Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten.
Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.

SEPA-Lastschriftverfahren

Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie informieren (sog. Prenotification). Mit Einreichung des SEPA-Lastschriftmandats fordern wir unsere Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird automatisch durchgeführt und Ihr Konto belastet.
Die Kontobelastung erfolgt, nachdem Sie die Ware erhalten haben.
Die Frist für die Vorabankündigung über das Datum der Kontobelastung (sog. Prenotification-Frist) beträgt 3 Tage.

PayPal, PayPal Express

Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.

Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

PayPal Plus

Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.

Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Wenn Sie die Zahlungsart Lastschrift gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Unter Einreichung des Lastschriftmandats unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal seine Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und Ihr Konto belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Wenn Sie die Zahlungsart Rechnung gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an PayPal ab. Sie können in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsabwicklung über PayPal gelten – ergänzend zu unseren AGB – die AGB und die Datenschutzerklärung von PayPal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von PayPal zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms?locale.x=de_DE.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

7. Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

8. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.

9. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

10. Verhaltenskodex

Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:
Trusted Shops Qualitäts­kriterien
http://www.trustedshops.com/tsdocument/ TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf

11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

12. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Auftraggebern/Kunden (nachfolgend: „AG“ genannt). Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten mit Annahme unseres Angebots als vom AG anerkannt. Sofern kein Angebot von uns erfolgt, gelten die AGB mit Erhalt unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung, spätestens durch Annahme der Lieferung oder Beginn der Leistung, als vom Auftraggeber („AG“) anerkannt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1. Angebot und Auftragsannahme

1.1 Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

1.2 Ein Vertrag mit dem AG kommt erst zustande, wenn wir dessen Auftrag in Textform (§ 126b BGB) bestätigt oder konkludent durch Versandanzeige bzw. Rechnungserteilung angenommen haben.

2. Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistung

2.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

2.2 Werden uns nachträglich Umstände bekannt, die die Solvenz des AG fraglich erscheinen lassen, können wir die weitere Bearbeitung des Auftrags sowie die Auslieferung von einer angemessenen Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen. Leistet der AG diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach unserer Aufforderung, können wir nach Ablauf dieser Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären; die Geltendmachung weiterer uns zustehender gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten.

3. Aufträge auf Abruf nach Bedarf

3.1 Der AG ist verpflichtet, die bestellten Waren spätestens zu den vereinbarten Terminen auch tatsächlich abzunehmen.

3.2 Die letzte Lieferung erfolgt spätestens 3 Monate nach der Erstlieferung. Nach dem Termin für die letzte Lieferung sind wir berechtigt, die Waren einzulagern und zusätzliche Lagerkosten in Höhe von 0,30 € je Palette/Tag zu berechnen.

3.3 Bei nicht fristgerechtem Abruf gehen Schäden oder Qualitätsminderungen an der Ware, die infolge der langen Lagerzeit eingetreten sind, zu Lasten des AG.

4. Einwilligung in die technischen Daten durch den Auftraggeber

4.1 Produktionsaufträge werden mit dem AG nach dessen Rezeptur und Formvorstellung abgestimmt.

4.2 Wir leisten keine Gewähr für erkennbare Mängel, die der AG bei der Prüfung übersehen oder nicht beanstandet hat, es sei denn, wir hätten diese Mängel arglistig verschwiegen oder aufgrund von grober Fahrlässigkeit verkannt.

5. Mengentoleranz

5.1 Wir sind berechtigt, aufgrund produktionstechnischer Notwendigkeiten Unter- bzw. Überlieferungen bis zu 10% der Bestellmenge (Stückzahl oder Gewicht) bei Eigenrezepturen oder Formwünschen vorzunehmen. Dabei reduziert bzw. erhöht sich der vereinbarte Kaufpreis im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten Menge.

5.2 Bei Lieferungen aus Materialsonderanfertigungen unter 2.000 kg erhöhen sich die Prozentsätze für zulässige Unter- oder Überlieferungen auf 15 %, bei Lieferungen aus Materialsonderanfertigungen unter 1.000 kg auf 20%. Ziffer 5.1 Satz 2 gilt entsprechend.

6. Lieferfristen

6.1 Als Lieferfrist gilt der in unserer Auftragsbestätigung vereinbarte Liefertermin. Wir sind berechtigt, aus produktionstechnischen Gründen den Liefertermin zu verschieben. In diesem Fall werden wir den AG umgehend informieren.

6.2 Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

6.3 Verlangt der AG nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Ausführungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

6.4 Im Falle einer durch Streik oder Aussperrung verursachten Betriebsstörung in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Zulieferers und in anderen Fällen höherer Gewalt verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der hierdurch bedingten Verzögerung.

7. Untersuchungspflicht und Mängelrüge

7.1 Die von uns gelieferten Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort vom AG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu untersuchen, um das etwaige Vorhandensein von Mängeln festzustellen. Die Prüfung hat sich auf alle für die Verwendung der Ware wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu erstrecken.

7.2 Festgestellten und offen erkennbaren Mängeln hat der AG uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Woche, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der AG die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, der auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, erfolgen; als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von einer Woche ab Kenntnis des Mangels erfolgt. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

7.3 Spätestens nach einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach erfolgter Lieferung ist eine Mängelanzeige ausgeschlossen und gilt die Ware als genehmigt.

7.4 Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, sofern eine Trennung der mangelfreien und mangelbehafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist.

7.5 Wir gewährleisten nicht, dass die gelieferten Waren (insbesondere Packmittel) für den vom AG vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind, soweit dieser Verwendungszweck nicht ausdrücklich Gegenstand des uns erteilten Auftrages ist.

8. Rechte bei Mängeln und Haftung

8.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

8.2 Sofern die Ware auf Wunsch des AG bei uns eingelagert wird, beginnt die Frist mit der Einlagerung; der AG wird die Ware vor der Einlagerung prüfen.

8.3 Bei begründeter und rechtzeitiger Mangelanzeige leisten wir (unter Ausschluss weitergehender Ansprüche) nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung mit mangelfreier Ware („Nacherfüllung“).

8.4 Das Recht auf Nacherfüllung gilt nur, soweit wir hierzu im Rahmen unserer Produktionskapazitäten in der Lage sind und soweit die Nacherfüllung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Sind wir zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist in der Lage oder müssen wir wegen unverhältnismäßiger Kosten eine Nacherfüllung ablehnen, werden wir dies dem AG unverzüglich mitteilen. In diesem Fall oder im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der AG berechtigt die Vergütung entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen nur verhältnismäßig geringfügigen Mangel handelt.

8.5 Entscheidet sich der AG für den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben wegen des Mangels kein Schadensersatzanspruch zu, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

8.6 Für alle Schäden des AG, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir unbegrenzt.

8.7 Für Schäden des AG, die leicht fahrlässig durch uns bzw. unsere Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist unsre Haftung auf € 1.000,00 pro Fall bzw. auf insgesamt € 20.000,00 pro Jahr beschränkt.

8.8 Die Haftung für das Fehlen übernommener Garantien, Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Vorschriften unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung sowie aller Nebenforderungen unser Eigentum. Sofern der AG sich vertragswidrig verhält, haben wir das Recht die Ware zurückzunehmen.

9.2 Verarbeitungen oder Umbildungen der gelieferten Ware durch den AG erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Im Falle einer Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zum Wert der anderen Sachen.

9.3 Der AG ist, soweit er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware gegen einen Dritten entstehenden Forderungen tritt der AG schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseren etwaigen Miteigentumsanteils sicherungshalber an uns ab; wir erklären bereits jetzt die Annahme dieser Abtretung.

9.4 Wir sind berechtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen und die abgetretene Forderung in Anrechnung auf die uns zustehende Vergütung und Nebenforderungen einzuziehen, solange der AG uns gegenüber seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Hierfür hat uns der AG auf Verlangen Namen und Anschriften des Dritten und die Höhe der an uns abgetretenen Forderungen bekannt zu geben und uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.

9.5 Droht ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der AG den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns über den Zugriff sofort zu unterrichten.

10. Versand und Verpackung, Gefahrenübergang

10.1 Die Lieferung erfolgt gemäß EXW (Incoterms 2010), soweit nichts anderes vereinbart wurde. Damit erfolgt der Versand auf Gefahr und auf Rechnung des AG.

10.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, auf den AG über, Entsprechendes gilt bei Teillieferungen.

10.3 Die Verpackung bestimmt sich nach den Regelungen in der Auftragsbestätigung, wobei Paletten, Deckbretter und sonstige Leihverpackungen in unserem Eigentum verbleiben. Die Rücksendung der Verpackung hat innerhalb einer angemessenen Frist in einwandfreiem Zustand und, sofern nichts anderes vereinbart, frei zu erfolgen. Die Lieferung von EUR-Poolpaletten (UIC-Norm) erfolgt nach den „Bonner Palettentausch-“ oder „Kölner Palettentausch-Bedingungen“ je nach Auftragsbestätigung; diese Bedingungen können bei uns eingesehen werden.

11. Werkzeuge

11.1 Von uns für die Ausführung eines Auftrags gefertigte oder zugekaufte Werkzeuge verbleiben, sofern nicht abweichend vereinbart, in unserem Eigentum.

11.2 Wir bewahren das Werkzeug auch in den Fällen, in denen es dem AG gesondert in Rechnung gestellt wurde, nach Abwicklung des Auftrags für die Dauer von zwei Jahren ab der letzten Lieferung für etwaige Folgeaufträge auf. In dieser Zeit werden wir es nicht ohne Zustimmung des AG für Dritte verwenden. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind wir frei, über das Werkzeug nach unseren Vorstellungen zu verfügen, falls nicht der AG bis spätestens einen Monat vor Fristablauf verlangt, dass das Werkzeug auf seine Kosten zerstört wird.

11.3 Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für alle von uns erstellten physischen oder digitalen Rezepturvorschlägen.

12. Urheberrechte für Fremdfertigung

12.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der AG verpflichtet, alle Druckvorlagen, Entwürfe und Fertigmuster in Bezug auf bestehende Urheber-, Marken- und sonstigen Rechten Dritter (z.B. Patente, Gebrauchsmuster) zu prüfen und uns entsprechend schriftlich zu informieren.

12.2 Der AG stellt uns vollumfänglich von Ansprüchen Dritter aus der Benutzung bzw. Verletzung solcher Rechte frei. Dieser Anspruch besteht unabhängig von einem Verschulden des AG.

12.3 Soweit uns der AG mit dem Aufdruck des „Grünen Punktes“ auf seine Verkaufspackungen beauftragt hat, steht er dafür ein, dass zwischen ihm und der Dualen System Deutschland GmbH ein entsprechender Zeichennutzungsvertrag geschlossen wurde, und dass er seine Systembeteiligungspflichten entsprechend der Verpackungsverordnung erfüllt; entsprechendes gilt für weitere Organisationen wie z.B. FSC, PEFC.

12.4 Eine Aufbewahrungsfrist für fremde Druckunterlagen, Manuskripte und andere zur Verfügung gestellte Gegenstände besteht nur für sechs Monate nach Auslieferung des letzten mit den Gegenständen gefertigten Auftrages.

13. Kennzeichnung

13.1 Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext oder unsere Betriebskennnummer nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art sowie unter Berücksichtigung des Vertragszwecks anzubringen.

14. Besondere Bedingungen für Erzeugnisse der Tierernährung

Für die Lieferung von Erzeugnisse zur Tierernährung gelten ergänzend die nachstehenden Sonderbedingungen:

14.1 Berechnungsarten: Erzeugnisse für Tierernährung werden nach Gewicht verkauft und berechnet.

14.2 Abweichungen:

(a) Die angegebenen Maße und Farbwerte sind Richtwerte die durch Art und Beschaffenheit der Rohwaren und deren Verarbeitung eintreten, Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

(b) Bei Fremdfertigung behalten wir uns außerdem folgende gewichtsbezogene und produktionsbedingte „Mengentoleranzen“ vor. Bei Aufträgen bis zu 1000 kg bis zu 30 % Bestellmenge, bei Aufträgen bis zu 3000 kg bis zu 20% Bestellmenge und bei Aufträgen über 3000 kg bis zu 10 % Bestellmenge. Dabei reduziert bzw. erhöht sich der vereinbarte Kaufpreis im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten Menge.

(c) Für branchenübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in den Analyse Werten, Farben, sowie Reinheit der Ausgangsstoffe („Materialabweichungen“) übernehmen wir keine Haftung. Für die Beurteilung von branchenüblichen oder technisch nicht vermeidbaren Abweichungen kommt es nicht auf die einzelnen Stücke an; maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht.

14.3 Gewichtstoleranzen: Zur Einhaltung der Verpackungsverordnung wird die Ware einzeln durch eine elektronische Kontrollwaage kontrolliert. Hier stellen wir sicher, dass die Ware alle vom Gesetz vorgeschriebenen Toleranzen einhält. Durch Transport und Lagerung kann es nachträglich zu Veränderungen kommen, diese sind durch die Art und Beschaffenheit der Backwaren bedingt. Wiegeprotokolle sind jederzeit durch den AG bei uns ein zu sehen.

14.4 Verpackung: Ist eine Verpackung nicht ausdrücklich vereinbart, so wird die Ware in 10kg Kartonage verpackt und geliefert.

15. EAN-Code:

15.1 Der Druck von EAN-Strichcodes erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der einschlägigen Durchführungsregelung der „Centrale für Coorganisation“ (CCG).

15.2 Weitergehende Zusagen – insbesondere Aussagen über Leseergebnisse an den Kassen des Handels – können wegen möglicher negativer Einflüsse auf die Strichcodes nach Verlassen unseres Werkes und mangels einheitlicher Mess- und Lesetechnik nicht abgegeben werden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:

16.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz in Gemmingen.

16.2 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger internationaler kauf- oder werkvertraglicher Bestimmungen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heilbronn.